Der Begriff "Rangiergerät" ist nicht genormt oder in Vorschriften definiert. Er wurde für Gerätschaften genutzt, die Wagen nur in einem eingeschränkten Bereich bewegen dürfen und keine Zulassung für den freizügigen Einsatz im gesamten Netz eines Betriebes haben. Zum Teil sind diese aus der Gleisanlage entfernbar oder gar nicht schienengebunden. Schienengebundene Geräte sind oftmals funkferngesteuert oder teilautomatisiert, so dass im Regelfall kein gesondertes Personal eingesetzt werden muss. Aufgrund der speziellen Anforderungen an den Rangierdienst sind die Konstruktionen sehr einfach, aber auch für rauhen Betrieb ausgelegt.
Im Laufe der Jahrzehnte änderten sich einerseits die Ansprüche an die Rangiergeräte; andererseits eröffnete der technische Vorschritt - nicht zuletzt in den Bereichen der Flurfördertechnik und des Kraftfahrzeugwesens - neue Lösungswege. Heute reicht das Spektrum von ausschließlich ferngesteuerten und dementsprechend unbesetzten Kleinfahrzeugen z. B. für den Werkstattverschub bis zu 40 Tonnen schweren Zweiwegefahrzeugen, die nicht auf Straßenfahrzeugen basieren und (nahezu) vollbahntauglich sind. Diese ersetzen dann auch schwere Rangierlokomotiven und sind werksintern - bis hin zu Fahrten in den Übergabebahnhof - freizügig und vollumfänglich einsetzbar.
Im Laufe der Jahrzehnte änderten sich einerseits die Ansprüche an die Rangiergeräte; andererseits eröffnete der technische Vorschritt - nicht zuletzt in den Bereichen der Flurfördertechnik und des Kraftfahrzeugwesens - neue Lösungswege. Heute reicht das Spektrum von ausschließlich ferngesteuerten und dementsprechend unbesetzten Kleinfahrzeugen z. B. für den Werkstattverschub bis zu 40 Tonnen schweren Zweiwegefahrzeugen, die nicht auf Straßenfahrzeugen basieren und (nahezu) vollbahntauglich sind. Diese ersetzen dann auch schwere Rangierlokomotiven und sind werksintern - bis hin zu Fahrten in den Übergabebahnhof - freizügig und vollumfänglich einsetzbar.