1961 konstruierten die Jenbacher Werke und ELIN (für den elektrischen Teil) eine neue elektrische Verschublokomotive. Der Prototyp wurde 1962 von den ÖBB als 1067.01 übernommen, in den Jahren 1964/65 folgten vier weitere Loks. Die Loks bewährten sich jedoch nicht, so dass eine Weiterbeschaffung unterblieb. Die fünf Loks wurden zwischen 1985 und 1994 ausgemustert, zwei blieben erhalten.
Das Besondere an der Baureihe 1067 ist der Antrieb: Ein Elektromotor wirkt auf ein hydraulisches Getriebe. Diese ungewöhnliche Antriebsart entstand aus der Erkenntnis, dass die beim Anfahren einer herkömmlichen Ellok auftretenden, sehr hohen Ströme zu Beschädigungen am Kollektor führen können. Dies gilt zwar prinzipiell für alle Elloks, da in Verschubbetrieb aber ständig angefahren wird und im Ablaufbetrieb mit minimalen Dauergeschwindigkeiten gefahren wird, sind Verschubloks besonders von diesem Problem betroffen - bei den Vorkriegsbaureihen 1061 und 1161 hatte man entsprechende Erfahrungen gemacht. Mit der im Diesellokbau bewährten hydraulischen Kraftübertragung wollte man dies vermeiden, da bei Benutzung eines hydraulischen Getriebes der Motor stets mit einer Mindestdrehzahl dreht, man so also die Stromstärke auf ein für den Kollektor verträgliches Maß begrenzen konnte.
Die Loks verfügten - wie die meisten Dieselloks - über ein zweistufiges Getriebe mit einem Rangiergang (vmax = 30 km/h) und einen Streckengang (vmax = 70 km/h).
Das Besondere an der Baureihe 1067 ist der Antrieb: Ein Elektromotor wirkt auf ein hydraulisches Getriebe. Diese ungewöhnliche Antriebsart entstand aus der Erkenntnis, dass die beim Anfahren einer herkömmlichen Ellok auftretenden, sehr hohen Ströme zu Beschädigungen am Kollektor führen können. Dies gilt zwar prinzipiell für alle Elloks, da in Verschubbetrieb aber ständig angefahren wird und im Ablaufbetrieb mit minimalen Dauergeschwindigkeiten gefahren wird, sind Verschubloks besonders von diesem Problem betroffen - bei den Vorkriegsbaureihen 1061 und 1161 hatte man entsprechende Erfahrungen gemacht. Mit der im Diesellokbau bewährten hydraulischen Kraftübertragung wollte man dies vermeiden, da bei Benutzung eines hydraulischen Getriebes der Motor stets mit einer Mindestdrehzahl dreht, man so also die Stromstärke auf ein für den Kollektor verträgliches Maß begrenzen konnte.
Die Loks verfügten - wie die meisten Dieselloks - über ein zweistufiges Getriebe mit einem Rangiergang (vmax = 30 km/h) und einen Streckengang (vmax = 70 km/h).
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